[ Auszug: (1) Wird nach dem Beginn der Dienstleistung das Dienstverhältnis auf Grund
des § 626 oder des § 627 gekündigt, so kann der Verpflichtete einen seinen
bisherig ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]